Wer seine Tätigkeit für freiberuflich mit Blick auf den Abstufunggeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, muss einen Antrag bei dem zuständigen Fiskus ausliefern. Dieses entscheidet letztlich https://mypresspage.com/story3957830/eine-Überprüfung-der-gewerbe